Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2021
1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die Onlineshops www.Street-Performance.ch abgeschlossen werden (nachfolgend "Street-Performance" genannt
Street-Performance behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Das Angebot gilt, solange das Produkt über die Suchmaschine im Onlineshop auffindbar ist und/oder der Vorrat reicht.
2 Information
2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb. MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Davon ausgenommen ist einzig ein möglicher Mindermengenzuschlag, welcher von Street-Performance erhoben wird. Zusätzlich zum Endpreis wird ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von maximal CHF 9.00 erhoben, sofern bei einer Bestellung die Summe des Warenkorbs weniger als CHF 50.00 beträgt. Street-Performance behält sich das Recht vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung.
Bei Street-Performance bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise Montage, Entsorgung, Garantieerweiterungen, Versicherungen usw. werden von Street-Performance angeboten. Solche Zusatzleistungen werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.
2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit
Street-Performance legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch bei Street-Performance zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
2.3 Zusatzleistungen: Montage und Entsorgung
Die Montage beinhaltet das Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. Rücknahme des Verpackungsmaterials.
Die Entsorgung beinhaltet die Entgegennahme und umweltgerechte Entsorgung der von der Kundschaft bei der Bestellung angezeigten Gegenstände. Diese müssen in Art und Menge in etwa dem bestellten Produkt entsprechen. Die zu entsorgenden Gegenstände sind durch die Kundschaft transportgerecht und auf den vereinbarten Liefertermin der bestellten Produkte bereitzustellen.
Kann die Montageleistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Grundes nicht erbracht werden (z.B. aufgrund von Nichteinhaltung des Montagetermins, falsche Massinformationen, etc.), so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Montageleistung.
3 Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von Street-Performance mit Street-Performance zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Filialen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend "Kaufvertrag" genannt).
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von Street-Performance an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der Vertrag mit Street-Performance unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande gekommen ist.
4 Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Kommt Street-Performance in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem 30. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall erstattet Street-Performance der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegenüber Street-Performance bestehen nicht.
5 Lieferung
Bei Produkten und Dienstleistungen von Street-Performance stehen der Kundschaft sämtliche Liefer- und Abholoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop unter „Lieferung und Abholung“ vermerkt sind.
Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
Wählt der Kunde die Lieferoption «Lieferung an den Verwendungsort» so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist. Der Kunde muss überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das Produkt nicht an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen Zusatzkosten.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann Street-Performance den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.
6 Prüfpflicht
Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, Street-Performance innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine solche Meldung über das persönliche Kundenkonto im Onlineshop unter der Rubrik „Rückgabe und Garantie“ zu erfolgen hat. Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen von Street-Performance des geführten Rückgabe- und Retourenprozesses zu folgen.
7 Gewährleistung
7.1 Grundbestimmungen
Street-Performance übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Street-Performance kann die Garantie wahlweise durch
kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkten weiter);
teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt. (bei Ersatz im 1. Jahr der Garantie läuft die ursprüngliche Garantiefrist weiter, bei Ersatz im 2. Jahr der Garantie beträgt die Garantiefrist 1 Jahr ab Zeitpunkt des Austausches);
Ersatz durch ein neues Produkt durch Street-Performance (neue Garantiefrist von 2 Jahren ab Ersatz)
Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
Minderung erbringen.
Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind sowohl von Street-Performance von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8.
Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von Street-Performance hinausgeht, räumt Street-Performance diese der Kundschaft ebenfalls ein.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Street-Performance muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt Street-Performance keine Haftung.
Street-Performance kann der Kundschaft während der Prüfung des Garantieanspruchs nach freiem Ermessen ein Ersatzgerät / Austauschgerät zur Verfügung stellen (Austausch unter Vorbehalt). Dies erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass tatsächlich ein Garantiefall vorliegt. Somit erlangt die Kundschaft erst im Zeitpunkt der Garantiezusage durch Street-Performance Eigentum am Ersatzprodukt. Bei Ablehnung eines Garantiefalls durch Street-Performance kann die Kundschaft das Ersatzgerät zum Warenwert zum Zeitpunkt der Aushändigung erwerben, oder sie ist verpflichtet, das Ersatzgerät auf eigene Kosten zurückzusenden.
Alle weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.
7.2 Zusatzbestimmungen für gebrauchte Ware
Es gelten andere Bestimmungen für die bereits vergünstigten Produkte, welche im Onlineshop als "Vorführprodukt", „Wiederaufbereitet“, „Testgerät“, „Reparatur“ oder „Ausstellungsprodukt“ gekennzeichnet sind. Sie können leichte optische Mängel haben oder wieder instand gesetzte Produkte sein. Diese optischen Mängel sind von der Garantie ausgeschlossen und werden in den Artikeldetails erwähnt. Im Übrigen gilt für diese Produkte die Garantiedauer von einem Jahr nach der Lieferung bzw. Abholung.
8 Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Street-Performance in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Street-Performance, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Street-Performance haftet im Übrigen nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
- Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
- unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
- höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Street-Performance zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
9 Zahlung
9.1 Zahlungsvarianten
Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die Onlineshops von Street-Performance gekauft werden, macht Street-Performance direkt bei der Kundschaft geltend.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Barzahlung ist nur für Produkte von Street-Performance im Falle einer Abholung möglich
Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Street-Performance erhoben werden, sind unter „Zahlungsoptionen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert ausgewiesen.
Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte im Zentrallager von Street-Performance werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 40 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden.
9.2 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Street-Performance unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Street-Performance kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
Street-Performance erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
9.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Street-Performance im Eigentum von Street-Performance. Street-Performance ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Street-Performance nicht zulässig.
10 Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann Street-Performance nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
11 Rückgabe von mängelfreier Ware
Unter den bei Rückgaberichtlinien aufgelisteten Bedingungen gewährt die Street-Performance das Recht auf Rückgabe der bestellten Produkte innert maximal 30 Kalendertagen seit deren Versand oder Abholung.
Die Kundschaft muss die Rückgabe der Produkte über das persönliche Kundenkonto bzw. unter der Rubrik „Rückgabe und Garantie“ auf shop.Street-Performance.ch anmelden und entsprechend der dort umschriebenen Anleitung zurücksenden. Die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu verpacken. Beschädigte Produkte werden nicht zurückgenommen bzw. werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
Bei Übergabe eines Datenträgers oder eines Produkts mit einem darin enthaltenen Datenspeicher an Street-Performance, muss in jedem Fall mit einem vollständigen Datenverlust gerechnet werden. Die Kundschaft ist selbst für eine ordentliche Datensicherung und den Schutz ihrer Daten verantwortlich. Für allfällige Datenverluste übernimmt HK- keine Haftung.
Macht die Kundschaft von ihrem Rückgaberecht Gebrauch, erstattet ihr Street-Performance den gesamten Kaufpreis abzüglich des allenfalls bezahlten Mindermengenzuschlags und der in den Rückgaberichtlinien aufgeführten Rücksendekosten zurück. Bei Bekleidung und Schuhen ist die Rücksendung für die Kundschaft kostenlos.
Im Zusammenhang mit jeder Rückgabe, bei denen die Einfuhrverzollung im Namen der Kundschaft stattgefunden hat, ermächtigt und beauftragt die Kundschaft Street-Performance mit der Ausfuhrzollanmeldung der zurückgegebenen Produkte und Beantragung einer allfälligen Erstattung der Schweizer Eingangsabgaben im Namen und im Auftrag der Kundschaft. Sofern die Kundschaft die Einfuhrsteuer nicht oder nur teilweise als Vorsteuer abziehen konnte und die übrigen Voraussetzungen der Einfuhrsteuererstattung wegen Wiederausfuhr der bestellten Produkte vorliegen, erstattet Street-Performance der Kundschaft die von ihr im Voraus bezahlte Einfuhrsteuer nach Erhalt des entsprechenden Betrages von der Eidgenössischen Zollverwaltung. Bei im Schweizer oder liechtensteinischen Mehrwertsteuerregister geführten Unternehmen ist der Nachweis der Nichtabziehbarkeit der Einfuhrsteuer durch entsprechende Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu führen.
Die Kundschaft sichert Street-Performance in diesem Zusammenhang zu, dass die Angaben und Auflistung der zurückgegebenen Produkte gemäss dem von der Kundschaft im Rückgabeprozess generierten Retourenschein vollständig und zutreffend sind, und die Retourensendung tatsächlich die im Retourenschein bezeichneten Produkte enthält. Die Kundschaft hält Street-Performance von sämtlichen Drittansprüchen, die im Zusammenhang mit einer durch die Kundschaft verursachten unvollständigen oder unrichtigen Zollanmeldung stehen, vollumfänglich schadlos. Street-Performance steht das Recht zu, die Angaben der Kundschaft im Rahmen von Stichproben zu kontrollieren.
12 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behält sich Street-Performance vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.
13 Weitere Bestimmungen
13.1 Nicht zuordenbare und zustellbare Rücksendungen
Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können, werden sechs Monate von Street-Performance aufbewahrt und dann entsorgt.
13.2 Nicht abgeholte oder zustellbare Garantieware
Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, in den Filialen nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt oder kann ihr die Ware nicht retourniert werden, so ist Street-Performance berechtigt, über die Ware zu verfügen, insbesondere diese zu entsorgen.
13.3 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung unter Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB. Mit der Akzeptanz dieser AGBs erklärt die Kundschaft auch der Datenschutzerklärung zuzustimmen.
13.4 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
13.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Street-Performance und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:
Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Street-Performance Vertragspartei ist:
gilt Schaffhausen als Gerichtsstand.
13.6 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.